Artikel 1 CRD IV (RL 2013/36/EU)

Gegenstand

In dieser Richtlinie sind Vorschriften für folgende Bereiche festgelegt:

a)
Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten,
b)
Aufsichtsbefugnisse und Instrumente für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten durch die zuständigen Behörden,
c)
Beaufsichtigung von Kreditinstituten durch die zuständigen Behörden in einer Weise, die mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vereinbar ist,
d)
Veröffentlichungspflichten für die im Bereich der Aufsichtsvorschriften und der Beaufsichtigung von Kreditinstituten zuständigen Behörden.

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