Artikel 1 CRD IV (RL 2013/36/EU)
Gegenstand
Diese Richtlinie legt Vorschriften für folgende Bereiche fest:
- a)
- Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute” ),
- b)
- Aufsichtsbefugnisse und Instrumente für die Beaufsichtigung von Instituten durch die zuständigen Behörden,
- c)
- Beaufsichtigung von Instituten durch die zuständigen Behörden in einer Weise, die mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vereinbar ist,
- d)
- Veröffentlichungspflichten für die im Bereich der Aufsichtsvorschriften und der Beaufsichtigung von Instituten zuständigen Behörden.
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