Artikel 27g CRD IV (RL 2013/36/EU)

Informationspflichten und Sanktionen

Versäumen es die Unternehmen, den geplanten Vorgang im Voraus gemäß Artikel 27f Absatz 1 anzuzeigen, so schreiben die Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

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