Artikel 15 RL 2013/40/EU

Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI

Der Rahmenbeschluss 2005/222/JI wird in Bezug auf die Mitgliedstaaten ersetzt, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Fristen für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in innerstaatliches Recht.

In Bezug auf die Mitgliedstaaten, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, gelten Verweise auf den Rahmenbeschluss 2005/222/JI als Verweise auf die vorliegende Richtlinie.

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