ANHANG VI RL 2013/59/Euratom

Liste der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, nach Artikel 23

Bei der Anwendung des Artikels 24 ist die folgende Liste von Industriezweigen, einschließlich Forschung und relevanter Sekundärprozesse, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, zu berücksichtigen:

Extraktion seltener Erden aus Monazit,

Herstellung von Thoriumverbindungen und thoriumhaltigen Produkten,

Verarbeitung von Niob-/Tantalerz,

Erdöl- und Erdgasproduktion,

Gewinnung geothermischer Energie,

TiO2-Pigmentherstellung,

thermische Phosphorproduktion,

Zirkon- und Zirkonium-Industrie,

Herstellung von Phosphatdüngemitteln,

Zementherstellung, Instandhaltung von Klinkeröfen,

Kohlekraftwerke, Wartung von Heizkesseln,

Herstellung von Phosphorsäure,

Produktion von Primäreisen,

Zinn-/Blei-/Kupferschmelze,

Grundwasserfilteranlagen,

Förderung von anderen Erzen als Uranerz.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.