ANHANG XI RL 2013/59/Euratom
Notfallmanagementsysteme und Notfallpläne nach den Artikeln 69, 97 und 98
-
A.
-
Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte
- 1.
- Bewertung möglicher Notfall-Expositionssituationen sowie damit verbundener Expositionen der Bevölkerung und berufsbedingter Notfallexpositionen,
- 2.
- klare Festlegung der Verantwortlichkeiten von Personen und Organisationen, die an der Notfallvorsorge und -reaktion beteiligt sind,
- 3.
- Erstellung von Notfallplänen auf der jeweils geeigneten Ebene im Zusammenhang mit bestimmten Anlagen oder menschlichen Betätigungen,
- 4.
- eine zuverlässige Kommunikation und effiziente, wirksame Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der Einrichtungen sowie auf der jeweils geeigneten nationalen und internationalen Ebene,
- 5.
- Gesundheitsschutz der Notfalleinsatzkräfte,
- 6.
- Vorkehrungen für eine vorherige Unterweisung sowie Aus- und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte und aller sonstigen Personen, die bei der Notfallreaktion Aufgaben zu erfüllen haben bzw. Verantwortung tragen, einschließlich regelmäßiger Übungen,
- 7.
- Vorkehrungen für die individuelle Überwachung oder Ermittlung der Individualdosen der Notfalleinsatzkräfte und die Aufzeichnung der Dosen,
- 8.
- Vorkehrungen für die Unterrichtung der Bevölkerung,
- 9.
- Einbeziehung von Interessenträgern,
- 10.
- Übergang von einer Notfall-Expositionssituation zu einer bestehenden Expositionssituation, einschließlich Situationsbewältigung und Sanierungsmaßnahmen.
-
B.
-
Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte
Zur Notfallvorsorge:- 1.
- Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung, unter Berücksichtigung der in Anhang I angeführten Kriterien,
- 2.
- Referenzwerte für die berufsbedingte Notfallexposition, unter Berücksichtigung des Artikels 53,
- 3.
- optimierte Schutzstrategien für möglicherweise exponierte Einzelpersonen der Bevölkerung, für unterschiedliche postulierte Ereignisse und die entsprechenden Szenarien,
- 4.
- zuvor festgelegte allgemeine Kriterien für bestimmte Schutzmaßnahmen,
- 5.
- Standardauslösekriterien oder operationelle Kriterien wie Messgrößen und Indikatoren der Bedingungen vor Ort,
- 6.
- Vorkehrungen für die unverzügliche Koordinierung zwischen den Organisationen, die an der Notfallvorsorge und -reaktion beteiligt sind, sowie mit allen anderen Mitgliedstaaten und mit Drittländern, die möglicherweise beteiligt sind oder vermutlich betroffen sein werden,
- 7.
- Vorkehrungen für die Überprüfung und Überarbeitung des Notfallplans, um Veränderungen oder Erfahrungen aus Übungen und Ereignissen Rechnung zu tragen.
Im Voraus sind Vorkehrungen zu treffen, um diese Aspekte gegebenenfalls während einer Notfall-Expositionssituation an die sich während des Notfalleinsatzes weiterentwickelnden jeweiligen Bedingungen anpassen zu können.
- 1.
- unverzügliche Durchführung von Schutzmaßnahmen, soweit möglich vor Beginn einer Exposition,
- 2.
- Abschätzung der Wirksamkeit der Strategien und durchgeführten Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung an die gegebene Situation,
- 3.
- Vergleich der Dosen mit dem geltenden Referenzwert, wobei der Schwerpunkt auf den Gruppen liegt, deren Dosis den Referenzwert überschreitet,
- 4.
- erforderlichenfalls Anwendung weiterer Schutzstrategien entsprechend den jeweiligen Bedingungen und verfügbaren Informationen.
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