Artikel 44 RL 2014/29/EU

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1, 3, 4 und 5 sowie Anhänge I und III sind ab dem 20. April 2016 anwendbar.

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