ANHANG IV RL 2014/31/EU

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)(1)

1.
Gerätemodell/Gerät (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer)
2.
Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Geräts zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Geräts ein Bild hinzugefügt werden):
5.
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
6.
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, auf deren Grundlage die Konformität erklärt wird:
7.
Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt:
8.
Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

Fußnote(n):

(1)

Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

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