Artikel 1 RL 2014/82/EU

Die Richtlinie 2007/59/EG wird wie folgt geändert:

1.
Anhang II wird wie folgt geändert:

In Nummer „1.2. Sehvermögen” erhält der siebte Gedankenstrich folgende Fassung:

Sehvermögen beider Augen: effektiv;.

2.
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Richtlinie.
3.
Anhang VI wird gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.

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