Artikel 1 RL 2014/82/EU
Die Richtlinie 2007/59/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Anhang II wird wie folgt geändert:
In Nummer „1.2. Sehvermögen” erhält der siebte Gedankenstrich folgende Fassung:
- —
- Sehvermögen beider Augen: effektiv;.
- 2.
- Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Richtlinie.
- 3.
- Anhang VI wird gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.
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