Artikel 7 RL 2014/97/EU
Geltungsdauer der Eintragung einer Sorte
Die maximale Geltungsdauer der Eintragung einer Sorte beträgt 30 Jahre.
Im Falle genetisch veränderter Sorten ist die Geltungsdauer der Eintragung auf den Zeitraum begrenzt, während dessen der genetisch veränderte Organismus, aus dem die Sorte besteht, gemäß der Richtlinie 2001/18/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 für den Anbau zugelassen ist.
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