Artikel 5a RL 2015/413/EU

Zustellung der Verkehrsdeliktsmitteilung und der Folgedokumente

(1) Die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats übermittelt den betroffenen Personen die Verkehrsdeliktsmitteilung und die Folgedokumente mit einfachem Brief, per Einschreiben mit Rückschein, per Einschreiben oder über gleichwertige elektronische Mittel gemäß Kapitel III Abschnitt 7 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates(1), gemäß dem Recht des Deliktsmitgliedstaats.

(2) Die an den Halter, Eigentümer oder Endnutzer des Fahrzeugs gerichtete Verkehrsdeliktsmitteilung wird spätestens elf Monate nach dem Zeitpunkt des die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikts ausgestellt, wenn die automatisierten Suchanfragen gemäß Artikel 4 Absatz 1 erfolgreich waren und die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats die Identität und die Adresse des Halters, Eigentümers oder Endnutzers des Fahrzeugs mit dem Maß an Sicherheit ermitteln konnte, das nach ihrem nationalen Recht erforderlich ist.

Waren die automatisierten Suchanfragen gemäß Artikel 4 Absatz 1 nicht erfolgreich oder konnte die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats die Identität und die Adresse des Halters, Eigentümers oder Endnutzers des Fahrzeugs nicht mit dem Maß an Sicherheit ermitteln, das nach ihrem nationalen Recht erforderlich ist, so wird die Verkehrsdeliktsmitteilung spätestens fünf Monate nach Ermittlung dieser Informationen durch die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats ausgestellt.

(3) Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen, betroffenen Personen die Möglichkeit einzuräumen, das Gerichtsverfahren aus der Ferne per Videoverbindung zu verfolgen.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.