Artikel 54 RL 2016/2341/EU

Untersuchungsbefugnisse des Europäischen Parlaments

Artikel 52 und 53 lassen die dem Europäischen Parlament in Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeräumten Untersuchungsbefugnisse unberührt.

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