Artikel 54 RL 2016/2341/EU
Untersuchungsbefugnisse des Europäischen Parlaments
Artikel 52 und 53 lassen die dem Europäischen Parlament in Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeräumten Untersuchungsbefugnisse unberührt.
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