Artikel 1 RL 2017/159/EU

Mit dieser Richtlinie wird die Vereinbarung über die Durchführung des Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 der Internationalen Arbeitsorganisation durchgeführt, die am 21. Mai 2012 zwischen den Sozialpartnern der Union im Seefischereisektor, insbesondere zwischen dem Allgemeinen Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Union (COGECA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der Europäischen Union (Europêche), geschlossen wurde.

Der Anhang dieser Richtlinie enthält den Wortlaut der Vereinbarung.

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