Artikel 1 RL 2017/2110/EU
Geltungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für alle Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
- a)
- im Linienverkehr zwischen einem Hafen eines Mitgliedstaats und einem Hafen eines Drittlandes, wenn die Flagge des Schiffs mit der des betreffenden Mitgliedstaats übereinstimmt, oder
- b)
- im Linienverkehr auf Inlandfahrten in Seegebieten, in denen Schiffe der Klasse A gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1) eingesetzt werden dürfen.
(2) Diese Richtlinie gilt nicht für Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die unter die Richtlinie 2009/16/EG fallen.
(3) Die Mitgliedstaaten können diese Richtlinie auf Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge anwenden, die auf Inlandfahrten im Linienverkehr in anderen als den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Seegebieten eingesetzt werden.
(4) Mitgliedstaaten, die keine Seehäfen haben und nachweisen können, dass der Anteil der von dieser Richtlinie erfassten Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge an der Gesamtzahl der einzelnen Fahrzeuge, die ihre Flusshäfen in den drei vorangegangenen Jahren jährlich angelaufen haben, weniger als 5 % beträgt, können von dieser Richtlinie — mit Ausnahme der in Unterabsatz 2 dargelegten Verpflichtung — abweichen.
Mitgliedstaaten, die keine Seehäfen haben, teilen der Kommission bis zum 21. Dezember 2019 die Gesamtzahl der Fahrzeuge und die Zahl der Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge mit, die ihre Häfen während des in Unterabsatz 1 genannten Zeitraums von drei Jahren angelaufen haben, und unterrichten die Kommission danach jährlich über jede anschließende Änderung der in Unterabsatz 1 genannten Zahlen.
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 163 vom 25.6.2009, S. 1).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.