Artikel 13 RL 2019/1024/EU

Thematische Kategorien von hochwertigen Datensätzen

(1) Um die Bedingungen für die Förderung der Weiterverwendung hochwertiger Datensätze zu schaffen, enthält der Anhang I eine Liste thematischer Kategorien solcher Datensätze.

(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 15 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I durch Aufnahme neuer thematischer Kategorien hochwertiger Datensätze zu erlassen, um der Technologie- und Marktentwicklung Rechnung zu tragen.

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