Artikel 17 RL 2019/713/EU

Prävention

Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, auch über das Internet, wie beispielsweise Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Forschungs- und Bildungsprogramme, die auf die Eindämmung von Betrug insgesamt, die Sensibilisierung sowie die Verminderung der Gefahr, Opfer von Betrug zu werden, abstellen. Die Mitgliedstaaten arbeiten gegebenenfalls mit den Interessenträgern zusammen.

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