Artikel 12 RL 2019/883/EU
Informations-, Überwachungs- und Durchsetzungssystem
Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Richtlinie wird durch die elektronische Meldung und den elektronischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 13 und 14 erleichtert.
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