Artikel 12 RL 2019/883/EU

Informations-, Überwachungs- und Durchsetzungssystem

Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Richtlinie wird durch die elektronische Meldung und den elektronischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 13 und 14 erleichtert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.