Artikel 1 RL 2021/1883/EU

Gegenstand

In dieser Richtlinie wird Folgendes festgelegt:

a)
die Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und von ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und für ihren dortigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten sowie die diesbezüglichen Rechte dieser Personen;
b)
die Bedingungen für die Einreise der unter Buchstabe a genannten Drittstaatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen in andere Mitgliedstaaten als den Mitgliedstaat, der ihnen als erster eine Blaue Karte EU erteilt hat, und für ihren dortigen Aufenthalt sowie die Rechte dieser Personen.

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