Artikel 1 RL 64/225/EWG

Die Mitgliedstaaten heben die in Abschnitt III der Allgemeinen Programme zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs genannten Beschränkungen hinsichtlich der Aufnahme und der Ausübung der in Artikel 2 erwähnten Tätigkeiten zugunsten der in Abschnitt I dieser Programme bezeichneten natürlichen Personen und Gesellschaften auf.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.