Artikel 13 RL 66/400/EWG
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß jegliche chemische Behandlung von Basissaatgut oder zertifiziertem Saatgut entweder auf dem amtlichen Etikett oder auf einem Etikett des Lieferanten sowie auf oder in der Packung vermerkt wird.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.