Artikel 10a RL 68/193/EWG
Im Falle von Vermehrungsgut einer genetisch veränderten Sorte enthält jedes Etikett und jedes amtliche oder sonstige Begleitpapier, das gemäß dieser Richtlinie an der Vermehrungsgutpartie befestigt ist bzw. dieser beiliegt, einen klaren Hinweis darauf, dass es sich um eine genetisch veränderte Sorte handelt, sowie die Angabe der Bezeichnung der genetisch veränderten Organismen.
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