Artikel 22 RL 70/524/EWG

Diese Richtlinie gilt nicht für Zusatzstoffen, Vormischungen und Futtermittel, für die zumindest durch eine geeignete Kennzeichnung nachgewiesen wird, daß sie für die Ausfuhr nach Drittländern bestimmt sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.