Anlage 1 zu Anhang I RL 71/127/EWG

VERFAHREN ZUR BESTIMMUNG DES KRÜMMUNGSHALBMESSERS „r” DER SPIEGELNDEN FLÄCHE DES RÜCKSPIEGELS

1.
MESSUNGEN

1.1.
Meßgeräte

Das in Abbildung 1 beschriebene Gerät, genannt „Sphärometer” , wird benutzt.

1.2.
Meßstellen

1.2.1. Die Hauptkrümmungsradien werden an drei Punkten gemessen; diese befinden sich möglichst nahe bei ⅓, ½, und ⅔ der durch den Mittelpunkt der spiegelnden Fläche hindurchgehenden und parallel zur Strecke b verlaufenden Bogens der spiegelnden Fläche oder den durch den Mittelpunkt dieser Fläche hindurchgehenden Bogens, der senkrecht zur Strecke b verläuft, wenn der letztgenannte länger ist.

1.2.2. Wenn die Messungen in den in 8 des Anhangs I festgelegten Richtungen wegen der Abmessungen der spiegelnden Fläche nicht möglich sind, so können die mit der Prüfung beauftragten technischen Dienste am genannten Punkt Messungen in zwei senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen vornehmen, die den oben vorgeschriebenen möglichst naheliegen.

2.
BERECHNUNG DES KRÜMMUNGSRADIUS „r”

„r” in mm wird nach folgender Formel berechnet: r = rp1 + rp2 + rp33
wobei
rp1=
Krümmungsradius des ersten Meßpunktes,
rp2=
Krümmungsradius des zweiten Meßpunktes,
rp3=
Krümmungsradius des dritten Meßpunktes.

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