Anlage 1 zu Anhang II RL 71/127/EWG

PRÜFMETHODE ZUR FESTSTELLUNG DER REFLEXIONSFÄHIGKEIT

1.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. Genormter Beleuchtungskörper CEI A(1): (kolorimetrischer Beleuchtungskörper), der den schwarzen Körper bei T68 = 2855,6 K darstellt.

1.2. Genormte Quelle CEI A(1): Wolframfadenlampe mit gasförmiger Atmosphäre, die bei einer Proximalfarbtemperatur von T68 = 2855,6 K funktioniert.

1.3. Kolorimetrischer Bezugsobservator CEI 1931(1): Strahlungsempfänger, dessen kolorimetrische Eigenschaften den trichromatischen Spektralkomponenten x- (λ), y- (λ), z- (λ) entsprechen (siehe Tabelle).

1.4. Trichromatische Spektralkomponenten CEI: trichromatische Komponenten im System CEI (XYZ) der monochromatischen Elemente eines Energieäquivalenz-Spektrums.

1.5. Photopische Sicht(1): Sicht des normalen Auges bei Anpassung an Lichtstärken von mindestens mehreren Candelas/m2).

2.
GERÄT

2.1.
Allgemeines

Das Gerät muß eine Lichtquelle umfassen, ferner eine Halterung für die Probe, einen Empfänger mit photoelektrischer Zelle, ein Anzeigegerät (siehe Abbildung 1) und die notwendigen Mittel zur Ausscheidung des Fremdlichts. Der Empfänger kann zur Erleichterung der Messung des Reflexionsfaktors der nicht planen (konvexen) Rückspiegel eine Ulbricht-Kugel umfassen (siehe Abbildung 2).

2.2.
Spektraleigenschaften der Lichtquelle und des Empfängers

Die Lichtquelle muß eine genormte CEI-A-Lichtquelle mit einem optischen System sein, das ein Bündel fast paralleler Strahlen liefert. Es wird empfohlen, einen Spannungsstabilisator zu verwenden, um eine gleichmäßige Spannung während der ganzen Funktionsdauer des Geräts zu sichern. Der Empfänger muß eine photoelektrische Zelle umfassen, deren Spektralansprechung proportional zur Funktion der photopischen Lichtstärke des kolorimetrischen CEI (1931) - Bezugsobservators ist (siehe Anhang). Auch jede andere Kombination Leuchtkörper-Filter-Empfänger mit gleichwertiger Wirkung und gleicher photopischer Sicht wie der genormte CEI-A-Leuchtkörper ist zulässig. Umfaßt der Empfänger eine Ulbricht-Kugel, so muß die Innenfläche der Kugel mit einer nicht selektiven weißen Mattfarbe (diffusiv) bedeckt sein.

2.3.
Geometrische Bedingungen

Das einfallende Strahlenbündel muß mit der Senkrechten zur Prüfoberfläche wenn möglich einen Winkel (θ) von 0,44 ± 0,09 rad (25 ± 5°) bilden; dieser Winkel darf jedoch die obere Toleranzgrenze, d. h. 0,53 rad oder 30°, nicht überschreiten. Die Achse des Empfängers muß mit dieser Senkrechten einen gleichen Winkel (θ) wie derjenige des einfallenden Strahlenbündels bilden (siehe Abbildung 1). Beim Auftreffen auf der Versuchsfläche muß das Strahlenbündel einen Durchmesser von mindestens 19 mm haben. Das reflektierte Bündel darf nicht breiter sein als die sensible Oberfläche der photoelektrischen Zelle, nicht mehr als 50 % dieser Fläche ausmachen und muß, wenn möglich, die gleiche Flächenproportion decken wie das bei der Eichung des Instruments benutzte Strahlenbündel. Umfaßt der Empfänger eine Ulbricht-Kugel, so muß diese einen Mindestdurchmesser von 127 mm haben. Die Öffnungen in der Wandung der Kugel für die Probe und das einfallende Bündel müssen genügend groß sein, um das einfallende und das reflektierte Strahlenbündel vollständig durchgehen zu lassen. Die photoelektrische Zelle muß so angebracht sein, daß sie weder das Licht des einfallenden Bündels noch dasjenige des reflektierten Bündels empfängt.

2.4.
Elektrische Eigenschaften der Einheit Zelle-Anzeigegerät

Die vom Anzeigegerät angezeigte Leistung der photoelektrischen Zelle muß eine lineare Funktion der Lichtstärke der photosensiblen Fläche sein. Die elektrischen oder optischen Mittel oder beide müssen so ausgelegt sein, daß sei eine leichte Nullstellung und die Eich-Einstellungen ermöglichen. Sie dürfen die Linearität oder die spektralen Eigenschaften des Instruments nicht beeinträchtigen. Die Präzision der Einheit Empfänger-Anzeigegerät muß ± 2 % der Vollskala oder ± 10 % des kleinsten Meßwertes betragen.

2.5.
Halterung der Probe

Mit dieser Vorrichtung muß die Probe so angebracht werden können, daß die Achse der Halterung der Quelle und die Achse der Halterung des Empfängers sich auf der Höhe der spiegelnden Fläche kreuzen. Diese spiegelnde Fläche kann sich im Interesse des zu prüfenden Spiegels oder beiderseits desselben befinden, je nachdem, ob es sich um einen Erstflächenrückspiegel, um einen Rückspiegel mit zwei spiegelnden Flächen oder um einen Prismenrückspiegel vom „flip” -Typ handelt.

3.
DURCHFÜHRUNGSMETHODE

3.1.
Direkteichungsmethode

Bei der Direkteichungsmethode ist das Bezugseichmaß die Luft. Diese Methode gilt für Instrumente, die so gebaut sind, daß sie die Eichung der ganzen Skala ermöglichen, wobei der Empfänger direkt in der Achse der Lichtquelle ausgerichtet sein muß (siehe Abbildung 1). Mit diesem Verfahren ist es in bestimmten Flächen, z. B. zur Messung von Oberflächen mit niedriger Reflexivität, möglich, einen mittleren Punkt (zwischen 0 und 100 % der Skala) als Eichpunkt zu nehmen. In diesem Fall ist in der optischen Durchlaufbahn ein Filter mit neutraler Dichte und einem bekannten Transmissionsfaktor anzubringen und das Eichsystem so einzustellen, daß die Anzeigevorrichtung den Transmissionsprozentsatz des Filters mit neutraler Dichte anzeigt. Dieser Filter ist vor den Reflexivitätsmessungen wieder zu entfernen.

3.2.
Indirekte Eichmethode

Dieses Eichverfahren wird bei Instrumenten mit geometrisch nicht veränderlichen Quellen und Empfängern angewandt. Es erfordert ein auf geeignete Weise geeichtes und gewartetes Reflexionseichmaß. Dieses Eichmaß sollte wenn möglich ein Planspiegel mit einem Reflexionsgrad sein, der demjenigen des zu prüfenden Rückspiegels möglichst nahesteht.

3.3.
Messung auf Plan-Rückspiegeln

Der Reflexionsgrad von Plan-Rückspiegeln kann mit Hilfe von Instrumenten gemessen werden, die nach dem Prinzip der direkten oder der indirekten Eichung funktionieren. Der Reflexionsgrad wird direkt auf der Skala der Anzeigevorrichtung des Instruments abgelesen.

3.4.
Messung auf nichtplanen (konvexen) Rückspiegeln

Zur Messung des Reflexionsgrads von nicht planen (konvexen) Rückspiegeln sind Instrumente notwendig, die im Empfänger mit einer Ulbricht-Kugel ausgestattet sind (siehe Abbildung 2). Zeigt das Ablesegerät der Kugel mit einem Eichspiegel mit einem Reflexionsgrad E % ne Unterteilungen an, so entsprechen bei einem unbekannten Spiegel nx Unterteilungen einem Reflexionsgrad von X % nach folgender Formel:X = E nxne

Wert der trichromatischen Spektralkomponenten des kolorimetrischen Bezugsobservators CEI 1931

Diese Tabelle ist ein Auszug aus der Veröffentlichung CEI 50 (45) (1970)

λ

nm

x- (λ) y- (λ) z- (λ)
380 0,001 4 0,000 0 0,006 5
390 0,004 2 0,000 1 0,020 1
400 0,014 3 0,000 4 0,067 9
410 0,043 5 0,001 2 0,207 4
420 0,134 4 0,004 0 0,645 6
430 0,283 9 0,011 6 1,385 6
440 0,348 3 0,023 0 1,747 1
450 0,336 2 0,038 0 1,772 1
460 0,290 8 0,060 0 1,669 2
470 0,195 4 0,091 0 1,287 6
480 0,095 6 0,139 0 0,813 0
490 0,032 0 0,208 0 0,465 2
500 0,004 9 0,323 0 0,272 0
510 0,009 3 0,503 0 0,158 2
520 0,063 3 0,710 0 0,078 2
530 0,165 5 0,862 0 0,042 2
540 0,290 4 0,954 0 0,020 3
550 0,433 4 0,995 0 0,008 7
560 0,594 5 0,995 0 0,003 9
570 0,762 1 0,952 0 0,002 1
580 0,916 3 0,870 0 0,001 7
590 1,026 3 0,757 0 0,001 1
600 1,062 2 0,631 0 0,000 8
610 1,002 6 0,503 0 0,000 3
621 0,854 4 0,381 0 0,000 2
630 0,642 4 0,265 0 0,000 0
640 0,447 9 0,175 0 0,000 0
650 0,283 5 0,107 0 0,000 0
660 0,164 9 0,061 0 0,000 0
670 0,087 4 0,032 0 0,000 0
680 0,046 8 0,017 0 0,000 0
690 0,022 7 0,008 2 0,000 0
700 0,011 4 0,004 1 0,000 0
710 0,005 8 0,002 1 0,000 0
720 0,002 9 0,001 0 0,000 0
730 0,001 4 0,000 5 0,000 0
740 0,000 7 0,000 2(3) 0,000 0
750 0,000 3 0,000 1 0,000 0
760 0,000 2 0,000 1 0,000 0
770 0,000 1 0,000 0 0,000 0
780 0,000 0 0,000 0 0,000 0

Fußnote(n):

(1)

Definiert in der Veröffentlichung CEI 50 (45), „Vocabulaire électrotechnique international, Groupe 45, éclairage” .

(2)

Abgekürzte Tabelle. Die Werte von y- (λ) = V (λ) sind auf vier Stellen nach dem Komma abgerundet.

(3)

Geändert 1966 (von 3 auf 2).

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