Anlage 1 RL 71/320/EWG
Anordnung des Typgenehmigungszeichens und Typgenehmigungsdaten (siehe 4.4 und 6.5 dieses Anhangs)
Aus dem vorstehenden Typgenehmigungszeichen geht hervor, daß die Einrichtung in den Niederlanden (e4) nach dieser Richtlinie genehmigt wurde. In dieser Abbildung betreffen die beiden ersten Ziffern die laufende Nummer der letzten technischen Änderung der Richtlinie 71/320/EWG des Rates; die folgenden vier Ziffern (0047 sind von der Genehmigungsbehörde dem Bremsbelagtyp als Grundgenehmigungsnummer zugeordnet, und die zusätzlichen drei Ziffern (901) in der Nähe des Rechtecks wurden von der Genehmigungsbehörde der Bremsbacke oder Grundplatte zugeordnet. Alle neun Ziffern zusammen bilden das Genehmigungszeichen für diesen Austauschbelag-Baugruppentyp.
Beispiel für die Kennzeichnung einer Bremsklotz-Baugruppe
Beispiel für die Kennzeichnung einer Bremsbacken-Baugruppe
Bemerkung:
Die in den Beispielen gezeigten Anbringungsstellen der Zeichen sind nicht verbindlich vorgeschrieben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.