ANHANG II RL 74/151/EWG
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1.
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FORM UND ABMESSUNGEN DER ANBRINGUNGSSTELLEN FÜR DIE AMTLICHEN KENNZEICHEN AN DER RÜCKSEITE
Die Anbringungsstellen bilden eine ebene oder nahezu ebene rechteckige Fläche, die mindestens die folgenden Abmessungen aufweist:- —
Länge: 255 oder 520 mm,
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Breite: 165 oder 120 mm.
- 2.
- LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN
Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten, daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen:- 2.1.
- Lage des Kennzeichenschilds im Verhältnis zur Breite des Fahrzeugs
Die Mitte des Kennzeichenschilds darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene der Zugmaschine liegen. Der linke seitliche Rand des Kennzeichenschilds darf nicht weiter links liegen als die parallel zur Längssymmetrieebene der Zugmaschine verlaufende senkrechte Ebene bzw. der Punkt, an dem der Zugmaschinenquerschnitt, Breite über alles, die größte Ausdehnung erreicht.- 2.2.
- Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längssymmetrieebene der Zugmaschine
Das Kennzeichen steht senkrecht oder fast senkrecht zur Symmetrieebene der Zugmaschine.- 2.3.
- Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten
Das Kennzeichen steht senkrecht; Abweichungen bis zu 5° sind zulässig. Soweit es auf Grund der Form der Zugmaschine erforderlich ist, kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein, und zwar:- 2.3.1.
- um höchstens 30°, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt;
- 2.3.2.
- um höchstens 15°, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt.
- 2.4.
- Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichenschilds und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,3 Meter; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichenschilds und der Fahrbahn beträgt höchstens 4,0 Meter.- 2.5.
- Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn
Die unter 2.3 und 2.4 genannten Abstände werden an der leeren Zugmaschine gemessen.© Europäische Union 1998-2021
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