Anlage 3 RL 74/408/EWG

Vorzunehmende Messungen

1. Alle erforderlichen Messungen sind mit den Meßsystemen gemäß den Vorschriften der 1987 veröffentlichten internationalen Norm ISO 6487 mit dem Titel „Meßtechnik bei Aufprallprüfungen: Instrumentierung” durchzuführen.

2.
Dynamische Prüfung

2.1. An dem Prüfschlitten vorzunehmende Messungen Zu messen sind die Merkmale der Verzögerung des Prüfschlittens, ausgehend von den am starren Rahmen des Prüfschlittens gemessenen Beschleunigungen (Meßsysteme mit einer CFC von 60).

2.2. An der Prüfpuppe vorzunehmende Messungen Die Anzeigewerte der Meßgeräte sind über unabhängige Datenkanäle mit folgenden CFC aufzuzeichnen:

2.2.1. Messungen im Kopf der Prüfpuppe Die resultierende dreiaxiale Beschleunigung in bezug auf den Schwerpunkt (γr)(1) ist mit einer CFC von 600 zu messen.

2.2.2. Messungen im Brustkorb der Prüfpuppe Die resultierende Beschleunigung im Schwerpunkt ist mit einer CFC von 180 zu messen.

2.2.3. Messungen im Oberschenkel der Prüfpuppe Die axiale Druckkraft ist mit einer CFC von 600 zu messen.

Fußnote(n):

(1)

Ausgedrückt in g (= 9,81 m/sec2, wobei der Skalenwert nach der folgenden Formel berechnet wird:

γr2 = γl2 + γv2 + γt2

hierbei ist:
γl=
der Wert der unmittelbaren Längsbeschleunigung,
γv=
der Wert der unmittelbaren Vertikalbeschleunigung,
γt=
der Wert der unmittelbaren Transversalbeschleunigung.

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