Nachtrag zu dem EWG-Typgenehmigungsbogen Nr. … betreffend die Typgenehmigung eines Sitztyps als Bauteil in bezug auf die Richtlinie 74/408/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/37/EG RL 74/408/EWG

1. Zusätzliche Angaben

1.1. Kurze Beschreibung des Sitztyps, seiner Befestigungsteile und seiner Einstell-, Verstell- und Verriegelungseinrichtungen einschließlich des Mindestabstands zwischen den Befestigungspunkten:

1.3. Lage und Anordnung der Sitze:

1.4. Gegebenenfalls Sitze mit eingebauter Sicherheitsgurtverankerung:

1.5. Typ der Kopfstütze, sofern vorhanden: integriert/abnehmbar/separat(1)

5. Bemerkungen

5.1. Prüfverfahren für die Bestimmung der Energieaufnahme am hinteren Teil der Rückenlehne: ja/nein(1)

5.1.2. Zeichnungen des hinteren Teils der Rückenlehne, dessen Energieaufnahme geprüft wurde:

5.2. Sitz nach 3.2.1 des Anhangs III (Dynamische Prüfung) genehmigt: ja/nein(1)

5.2.1. Prüfung 1: ja/nein(1)

5.2.2. Prüfung 2: ja/nein(2)

5.2.3. Beschreibung der für die Prüfung 2 benutzten Sicherheitsgurte und Verankerungen:

5.2.4. Für die Prüfung 2 benutzter Zusatzsitztyp (sofern er sich vom genehmigten Sitz unterscheidet):

5.3. Nach 3.2.2 des Anhangs III (Statische Prüfung) genehmigter Sitz: ja/nein(2)

5.3.1 Prüfung nach Anlage 5: ja/nein(2)

5.3.2. Prüfung nach Anlage 6: ja/nein(2)

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Nichtzutreffendes streichen.

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