Artikel 3 RL 76/115/EWG

Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug nicht aus Gründen verweigern, die mit den Verankerungen der Sicherheitsgurte zusammenhängen, wenn diese Verankerungen den Vorschriften der Anhänge entsprechen.

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