ANHANG V RL 76/768/EWG

LISTE DER VOM ANWENDUNGSBEREICH DER RICHTLINIE AUSGESCHLOSSENEN STOFFE

5.
Strontium und seine Verbindungen, ausgenommen Strontiumlactat, Strontiumnitrat und Strontiumcarboxylat, die in Anhang II verzeichnet sind, Strontiumsulfid, Strontiumchlorid, Strontiumacetat, Strontiumhydroxid und Strontiumperoxid unter den in Anhang III (erster Teil) genannten Bedingungen sowie mit Ausnahme der Strontiumlacke, -pigmente und -salze der mit dem Hinweis (3) in Anhang IV (erster Teil) aufgeführten Farbstoffe.

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