Artikel 1 RL 77/504/EWG
Im Sinne dieser Richtlinie ist
- a)
- ein reinrassiges Zuchtrind: jedes Rindsowie jeder Büffel, dessen Eltern und Großeltern in einem Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen oder vermerkt sind und das dort selbst entweder eingetragen ist oder vermerkt ist und eingetragen werden könnte;
- b)
-
ein Zuchtbuch: jedes Buch, jedes Verzeichnis, jede Kartei oder jeder andere Informationsträger,
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der entweder durch eine Züchterorganisation oder -vereinigung, die in dem Mitgliedstaat offiziell anerkannt ist, in dem sie gebildet wurde, oder durch eine amtliche Stelle des betreffenden Mitgliedstaats gehalten wird, und
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in dem die reinrassigen Zuchtrinder einer bestimmten Rasse unter Angabe ihrer Vorfahren eingetragen oder vermerkt sind.
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