Artikel 5c RL 79/373/EWG
(1) Alle Futtermittel-Ausgangserzeugnisse des Mischfuttermittels werden mit ihrem spezifischen Namen genannt.
(2) Für die Aufzählung der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gelten folgende Vorschriften:
- a)
-
Mischfuttermittel für andere Tiere als Heimtiere:
- i)
- Aufzählung der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mit Angabe, in absteigender Reihenfolge, ihres Gewichtshundertteils in den Mischfuttermitteln;
- ii)
- in Bezug auf die oben genannten Hundertteile ist eine Toleranzspanne von ± 15 % des angegebenen Wertes zulässig;
- b)
- Mischfuttermittel für Heimtiere: Aufzählung der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse entweder mit Angabe ihres Gehalts oder Aufzählung in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtshundertteils.
(3) Bei Mischfuttermitteln für Heimtiere kann die Angabe des spezifischen Namens des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses jedoch durch die Angabe der Kategorie ersetzt werden, der das Futtermittel-Ausgangserzeugnis angehört, wobei die Kategorien, die gemäß Artikel 10 Buchstabe a) zur Zusammenfassung mehrerer Futtermittel-Ausgangserzeugnisse geschaffen wurden, zugrunde zu legen sind.
Die Verwendung einer dieser beiden Angabeformen schließt die andere aus, es sei denn, eines der verwendeten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gehört zu keiner der festgelegten Kategorien; in diesem Fall wird das mit seinem spezifischen Namen bezeichnete Futtermittel-Ausgangserzeugnis in der absteigenden Reihenfolge seines Gewichtshundertteils im Verhältnis zu den Kategorien aufgezählt.
(4) Die Etikettierung von Mischfuttermitteln für Heimtiere kann ferner das Vorhandensein oder den geringen Gehalt eines oder mehrerer Futtermittel-Ausgangserzeugnisse durch eine spezifische Angabe hervorheben, die für die Merkmale dieses Futtermittels wesentlich sind. In diesem Fall muss der Mindest- oder Höchstgehalt in Gewichtshundertteilen der verwendeten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse deutlich angegeben werden, und zwar entweder neben der Angabe, in der die angegebenen Futtermittel-Ausgangserzeugnisse hervorgehoben werden, oder in der Aufzählung der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse durch Nennung der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und der Gewichtshundertteile neben der entsprechenden Kategorie von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen.
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