Artikel 2 RL 80/1177/EWG
(1) Folgende Merkmale sind bezüglich des Güterverkehrs auf den Haupteisenbahnnetzen zu erfassen:
- a)
- Das Gewicht der Güter, in Tonnen;
- b)
-
die Hauptverkehrsbeziehungen, und zwar:
- —
-
der innerstaatliche Verkehr, bei dem die Güter innerhalb des meldenden Mitgliedstaats geladen und entladen werden, unabhängig von dem vom Eisenbahnfahrzeug benutzten Weg;
- —
-
der grenzüberschreitende Verkehr, bei dem die Güter in dem meldenden Mitgliedstaat geladen oder entladen werden, jedoch nicht beides, wobei zwischen geladenen und entladenen Gütern zu unterscheiden ist;
- —
-
der Durchgangsverkehr, bei dem die Güter durch das Gebiet des meldenden Mitgliedstaats befördert, dort aber weder geladen, entladen noch umgeladen werden;
- c)
-
die Art der Verladung:
- —
-
Wagen- oder Ganzzugladung: Gütersendung, einschließlich Sammelladung von Stückgut, für welche die ausschließliche Verwendung eines Güterwagens oder Zuges berechnet wird, auch wenn die Ladekapazität nicht voll ausgenutzt wird;
- —
-
Stückgut: sonstige Gütersendungen, einschließlich Expreßgut und sonstige Pakete;
- d)
-
für Wagen- oder Ganzzugladungen:
- —
-
die Art der Güter entsprechend den Gruppen der Spalte 1 von Anhang I;
- —
-
für den innerstaatlichen Verkehr die nationalen Verkehrsgebiete der Be- und Entladung entsprechend der geographischen Systematik des Anhangs II;
- —
-
für den grenzüberschreitenden Verkehr und den Durchgangsverkehr die Länder der Be- und Entladung entsprechend dem Verzeichnis des Anhangs III;
- e)
- die auf den nationalen Haupteisenbahnnetzen zurückgelegte Entfernung in Kilometern.
(2) Für den kombinierten Verkehr auf den Haupteisenbahnnetzen werden außerdem — gegebenenfalls aufgrund von Schätzungen — folgende Merkmale ermittelt:
- a)
-
Großcontainer mit einer äußeren Länge von 6,1 m (20 Fuß) oder mehr:
- —
-
Bruttogewicht des Containers und der beförderten Güter,
- —
-
Anzahl der leeren und der beladenen Container;
- b)
-
Schiene/Straße: Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger (mit oder ohne Zugmaschine) und Wechselaufbauten:
- —
-
Bruttogewicht der beförderten Güter einschließlich der Straßenfahrzeuge,
- —
-
Anzahl der beladenen Eisenbahnwagen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.