Artikel 2 RL 80/1177/EWG

(1) Folgende Merkmale sind bezüglich des Güterverkehrs auf den Haupteisenbahnnetzen zu erfassen:

a)
Das Gewicht der Güter, in Tonnen;
b)
die Hauptverkehrsbeziehungen, und zwar:

der innerstaatliche Verkehr, bei dem die Güter innerhalb des meldenden Mitgliedstaats geladen und entladen werden, unabhängig von dem vom Eisenbahnfahrzeug benutzten Weg;

der grenzüberschreitende Verkehr, bei dem die Güter in dem meldenden Mitgliedstaat geladen oder entladen werden, jedoch nicht beides, wobei zwischen geladenen und entladenen Gütern zu unterscheiden ist;

der Durchgangsverkehr, bei dem die Güter durch das Gebiet des meldenden Mitgliedstaats befördert, dort aber weder geladen, entladen noch umgeladen werden;

c)
die Art der Verladung:

Wagen- oder Ganzzugladung: Gütersendung, einschließlich Sammelladung von Stückgut, für welche die ausschließliche Verwendung eines Güterwagens oder Zuges berechnet wird, auch wenn die Ladekapazität nicht voll ausgenutzt wird;

Stückgut: sonstige Gütersendungen, einschließlich Expreßgut und sonstige Pakete;

d)
für Wagen- oder Ganzzugladungen:

die Art der Güter entsprechend den Gruppen der Spalte 1 von Anhang I;

für den innerstaatlichen Verkehr die nationalen Verkehrsgebiete der Be- und Entladung entsprechend der geographischen Systematik des Anhangs II;

für den grenzüberschreitenden Verkehr und den Durchgangsverkehr die Länder der Be- und Entladung entsprechend dem Verzeichnis des Anhangs III;

e)
die auf den nationalen Haupteisenbahnnetzen zurückgelegte Entfernung in Kilometern.

(2) Für den kombinierten Verkehr auf den Haupteisenbahnnetzen werden außerdem — gegebenenfalls aufgrund von Schätzungen — folgende Merkmale ermittelt:

a)
Großcontainer mit einer äußeren Länge von 6,1 m (20 Fuß) oder mehr:

Bruttogewicht des Containers und der beförderten Güter,

Anzahl der leeren und der beladenen Container;

b)
Schiene/Straße: Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger (mit oder ohne Zugmaschine) und Wechselaufbauten:

Bruttogewicht der beförderten Güter einschließlich der Straßenfahrzeuge,

Anzahl der beladenen Eisenbahnwagen.

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