Artikel 3 RL 80/720/EWG

Änderungen, die zur Anpassung des Anhangs I an den technischen Fortschritt notwendig sind, werden nach dem Verfahren des Artikels 13 der Richtlinie, 74/150/EWG erlassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.