Artikel 1 RL 82/883/EWG
Durch diese Richtlinie werden gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 78/176/EWG die Einzelheiten der Überwachung und Kontrolle der Auswirkungen festgelegt, die die Einleitung, die Einbringung, die Lagerung, die Ablagerung oder die Tiefversenkung der Abfälle aus der Titandioxidproduktion auf die Umweltmedien unter physikalischen, chemischen, biologischen und ökologischen Aspekten haben.
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