Artikel 3 RL 83/183/EWG

Einfuhrbedingungen

Die Gegenstände können in einer Sendung oder in mehreren Teilsendungen innerhalb der in den Artikeln 7, 8, 9 und 10 genannten Fristen eingeführt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.