Artikel 1 RL 84/539/EWG

Diese Richtlinie betrifft die in Anhang II aufgeführten elektrischen Geräte — im folgenden „Geräte” genannt —, die ihrer Art nach dazu bestimmt sind, bei der Ausübung derXXCzcVeterinärmedizin eingesetzt zu werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.