Artikel 3 RL 85/572/EWG

Änderungen, die aufgrund der Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse am Anhang vorzunehmen sind, werden nach dem Verfahren des Artikels 10 der Richtlinie 76/893/EWG(1) beschlassen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. L 340 vom 9.12.1976, S. 19.

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