ANHANG I B RL 86/278/EWG

KONZENTRATIONSGRENZWERTE FÜR SCHWERMETALLE IN DEN FÜR DIE VERWENDUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT BESTIMMTEN SCHLÄMMEN (mg/kg Trockensubstanz)

Parameter Grenzwerte
Kadmium 20 — 40
Kupfer 1000 — 1750
Nickel 300 — 400
Blei 750 — 1200
Zink 2500 — 4000
Quecksilber 16 — 25
Chrom(1)

Fußnote(n):

(1)

Gegenwärtig ist es nicht möglich, Grenzwerte für Chrom festzulegen. Der Rat wird diese Grenzwerte später auf der Grundlage von Vorschlägen festsetzen, die ihm die Kommission innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieser Richtlinie unterbreiten wird.

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