ANHANG I B RL 86/278/EWG
KONZENTRATIONSGRENZWERTE FÜR SCHWERMETALLE IN DEN FÜR DIE VERWENDUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT BESTIMMTEN SCHLÄMMEN (mg/kg Trockensubstanz)
Parameter | Grenzwerte |
---|---|
Kadmium | 20 — 40 |
Kupfer | 1000 — 1750 |
Nickel | 300 — 400 |
Blei | 750 — 1200 |
Zink | 2500 — 4000 |
Quecksilber | 16 — 25 |
Chrom(1) | — |
Fußnote(n):
- (1)
Gegenwärtig ist es nicht möglich, Grenzwerte für Chrom festzulegen. Der Rat wird diese Grenzwerte später auf der Grundlage von Vorschlägen festsetzen, die ihm die Kommission innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieser Richtlinie unterbreiten wird.
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