Artikel 4 RL 86/297/EWG
Änderungen, die notwendig sind, um die Bestimmungen des Anhangs I und das Muster des EWG-Betriebserlaubnisbogens nach Anhang II dem technischen Fortschritt anzupassen, werden nach dem Verfahren des Artikels 13 der Richtlinie 74/150/EWG erlassen.
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