Artikel 46 RL 86/635/EWG

Der Kontaktausschuß gemäß Artikel 52 der Richtlinie 78/660/EWG hat in entsprechender Zusammensetzung auch zur Aufgabe,

a)
unbeschadet der Artikel 169 und 170 des Vertrags eine gleichmäßige Anwendung dieser Richtlinie durch eine regelmäßige Abstimmung, insbesondere in konkreten Anwendungsfragen, zu erleichtern;
b)
die Kommission, falls dies erforderlich sein sollte, bezüglich Ergänzungen oder Änderungen dieser Richtlinie zu beraten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.