Artikel 7 RL 89/108/EWG

Die zur Lieferung an den Endverbraucher bestimmten tiefgefrorenen Lebensmittel müssen vom Hersteller oder Verpacker in geeigneten Vorverpackungen verpackt sein, die die Lebensmittel vor einem Bakterienbefall von außen oder anderen Schädigungen von außen sowie vor dem Austrocknen schützen.

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