ANHANG III I RL 89/173/EWG
SICHERHEITSGLAS MIT KUNSTSTOFFBESCHICHTUNG AUF DER INNENSEITE
1. Die Werkstoffe für Sicherheitsglasscheiben nach den Anhängen III D bis III H müssen, soweit sie auf der Innenseite mit Kunststoff beschichtet sind, nicht nur den Vorschriften der entsprechenden Anhänge, sondern auch den folgenden zusätzlichen Anforderungen genügen:
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2.
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ABRIEBPRÜFUNG
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2.1.
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Schwierigkeitsgrad und Prüfverfahren
Die Kunststoffbeschichtung ist in Übereinstimmung mit dem in Anhang III C Nummer 4 angegebenen Verfahren zu prüfen; die Prüfung muß sich über 100 Umdrehungen erstrecken.- 2.2.
- Auswertung der Ergebnisse
Die Kunststoffbeschichtung wird hinsichtlich der Abriebfestigkeit als zufriedenstellend angesehen, wenn die Lichtstreuung infolge des Abriebs des Prüfmusters nicht mehr als 4 % beträgt.- 3.
- PRÜFUNG DER FEUCHTIGKEITSBESTÄNDIGKEIT
3.1. Bei kunststoffbeschichtetem vorgespanntem Sicherheitsglas ist die Feuchtigkeitsbeständigkeit zu prüfen.
3.2. Es gelten die Vorschriften nach Anhang III C Nummer 7.
- 4.
- PRÜFUNG DER TEMPERATURWECHSELBESTÄNDIGKEIT
Es gelten die Vorschriften nach Anhang III C Nummer 8.- 5.
- PRÜFUNG DES BRENNVERHALTENS
Es gelten die Vorschriften nach Anhang III C Nummer 10.- 6.
- PRÜFUNG DER BESTÄNDIGKEIT GEGEN CHEMIKALIEN
Es gelten die Vorschriften nach Anhang III C Nummer 11.© Europäische Union 1998-2021
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