Artikel 1 RL 89/361/EWG

(1) Die vorliegende Richtlinie betrifft tierzüchterische Probleme im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handel mit reinrassigen Zuchtschafen und -ziegen sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen.

(2) Bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Gemeinschaftsbestimmungen werden die gesundheitspolizeilichen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel durch einzelstaatliches Recht unter Einhaltung der allgemeinen Regelungen des Vertrages festgelegt.

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