Artikel 4b RL 89/398/EWG
Vor dem 8. Juli 2002 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Anhörung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses einen Bericht darüber vor, ob besondere Vorschriften für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker), erlassen werden sollten.
Im Lichte der Schlußfolgerungen dieses Berichts arbeitet die Kommission entweder nach dem Verfahren des Artikels 13 die betreffenden besonderen Vorschriften aus oder legt nach dem Verfahren des Artikels 95 des Vertrags geeignete Vorschläge zur Änderung dieser Richtlinie vor.
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