RL 89/48/EWG
Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (89/48/EWG)
Informationen
Ausfertigungsdatum21.01.1988
FundstelleAbl. 1989/L 019