Artikel 7 RL 89/654/EWG

Unterrichtung der Arbeitnehmer

Unbeschadet des Artikels 10 der Richtlinie 89/391/EWG werden die Arbeitnehmer und/oder die Arbeitnehmervertreter über alle Maßnahmen unterrichtet, die hinsichtlich von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten getroffen werden müssen.

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