Artikel 3 RL 90/377/EWG

Die Durchführungsbestimmungen in bezug auf Form und Inhalt sowie alle anderen Merkmale der in Artikel 1 vorgesehenen Informationen sind den Anhängen I und II zu entnehmen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.