Artikel 4b RL 91/477/EWG

Die Mitgliedstaaten prüfen den Erlass von Bestimmungen zur Regelung der Tätigkeit der Makler. Derartige Bestimmungen könnten eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:

a)
Verpflichtung zur Registrierung der auf ihrem Hoheitsgebiet tätigen Makler;
b)
Verpflichtung zur Genehmigung oder Zulassung der Tätigkeit von Maklern.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.