Artikel 4b RL 91/477/EWG
Die Mitgliedstaaten prüfen den Erlass von Bestimmungen zur Regelung der Tätigkeit der Makler. Derartige Bestimmungen könnten eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:
- a)
- Verpflichtung zur Registrierung der auf ihrem Hoheitsgebiet tätigen Makler;
- b)
- Verpflichtung zur Genehmigung oder Zulassung der Tätigkeit von Maklern.
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