Artikel 35 RL 91/674/EWG

Versicherungstechnische Rechnung für das Allgemeine Versicherungsgeschäft: Posten I 1 a)Versicherungstechnische Rechnung für das Lebensversicherungsgeschäft: Posten II 1 a)Gebuchte Bruttobeiträge

Die gebuchten Bruttobeiträge umfassen alle während des Geschäftsjahres für die Versicherungsverträge fällig gewordenen Beiträge, unabhängig davon, ob sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf ein späteres Geschäftsjahr beziehen; dazu gehören insbesondere auch:

i)
die noch zu buchenden Beiträge, wenn die Berechnung des Beitrags erst am Jahresende erfolgen kann,
ii)

Einmalbeiträge und Zahlungen für Jahresrenten,

in der Lebensversicherung auch die Einmalbeiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit diese nach den versicherungsvertraglichen Grundlagen wie vom Versicherungsnehmer geleistete Beiträge zu behandeln sind und die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats den Ausweis unter den Beiträgen vorschreiben oder zulassen,

iii)
Beitragszuschläge bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Beitragszahlung und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer für Aufwendungen des Unternehmens,
iv)
bei Mitversicherung der Anteil des Versicherungsunternehmens am Gesamtbetrag der Beiträge,
v)
fällige Rückversicherungsbeiträge von zedierenden und retrozedierenden Versicherungsunternehmen, einschließlich der Portefeuille-Eintrittsbeiträge,

nach Abzug von

Portefeuille-Austrittsbeiträgen zugunsten von zedierenden und retrozedierenden Versicherungsunternehmen sowie

Stornierungen.

Diese Beträge verstehen sich ohne Steuern und steuerähnliche Abgaben, die mit den einzelnen Beiträgen bzw. auf die Gesamtbeiträge erhoben werden.

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