Artikel 36 RL 91/674/EWG
Versicherungstechnische Rechnung für das Allgmeine Versicherungsgeschäft: Posten I 1 b)
Versicherungstechnische Rechnung für das Lebensversicherungsgeschäft: Posten II 1 b)
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
Unter „Abgegebene Rückversicherungsbeiträge” fallen alle verrechneten Beiträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft. Portefeuille-Eintrittsbeiträge, die bei Abschluß oder Änderung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts gezahlt werden, sind hinzuzurechnen; Portefeuille-Austrittsbeiträge sind abzuziehen.
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